Stand: 21. August 2026
Datenschutzhinweise
Mit diesen Hinweisen informiert die KR Vertriebs GmbH & Co. KG als Anbieterin von OID® – Der Gelbe Ausweis über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Website, Benutzerkonten, optionalen Terminerinnerungen, unterstützten Anträgen, Bestellung, Zahlung und Ausstellung.
Technischer Antragseinstieg: Bei begonnenen Anträgen speichern wir zur Bedienungs- und Abbruchanalyse ausschließlich die grobe Geräteklasse Handy, Tablet, Computer oder unbekannt. Der vollständige User-Agent, das Gerätemodell und die Betriebssystemversion werden dafür nicht in den Antragsmetadaten gespeichert.
1. Verantwortlicher
KR Vertriebs GmbH & Co. KG
Henricistraße 1, 13437 Berlin
E-Mail: info@kr-v.de
Telefon: +49 (0)30 12089856
2. Verarbeitete Daten
Wir verarbeiten insbesondere Stamm- und Kontaktdaten, Geburtsdatum, Anschrift, Zugangsdaten in nicht rückrechenbarer Form, Lichtbild, Daten der behandelnden Praxis, Antrags-, Zahlungs-, Vertrags- und Kartenstatus sowie Angaben zur ärztlich bestätigten Medikation. Für die geschützte Onlineprüfung erfassen wir außerdem den vom Antragsteller benannten Notfallkontakt mit Name, Beziehung zum Inhaber und Telefonnummer. Diese Kontaktdaten betreffen auch eine dritte Person. Der Antragsteller muss diese Person vor der Angabe informieren und bestätigen, dass sie die Speicherung und geschützte Anzeige erlaubt hat. Medikation und die damit verbundene Information über eine Behandlung können Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 DSGVO darstellen. Zusätzlich entstehen Sicherheits- und Protokolldaten wie Zeitpunkt, IP-Adresse, Sitzungs- und Änderungsprotokolle. Bei elektronischem Widerruf oder elektronischer Kündigung verarbeiten wir ausschließlich die zur Zuordnung und Bestätigung benötigten Vertrags- und Kontaktdaten sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit der Erklärung; die Formulare fragen keine Gesundheitsdaten ab.
Ein angemeldetes Konto kann einen OID für die Kontoinhaberin beziehungsweise den Kontoinhaber oder unterstützend für weitere Personen verwalten. Dabei bleiben Konto-, Vertrags- und Zahlungsdaten dem angemeldeten Konto zugeordnet. Name, Geburtsdatum, Beziehung zur unterstützenden Person, Anschrift, Lichtbild, Notfallkontakt, Praxis, Medikation, Antrag, Karten- und Prüfstatus werden dagegen getrennt der jeweiligen Karteninhaberin oder dem jeweiligen Karteninhaber zugeordnet. Jede Person besitzt einen eigenen Foto-, Antrags-, Medikations- und Kartendatensatz. Eine unterstützte Person erhält durch diese Zuordnung standardmäßig kein eigenes Benutzerkonto und keinen eigenen Login; das Helferkonto kann die ihm zugeordneten Daten und Vorgänge sehen und bedienen.
Bei einer unterstützten Antragstellung protokollieren wir die Erklärung des Kontoinhabers, wirksam bevollmächtigt oder gesetzlich vertretungsberechtigt zu sein, die angegebene Beziehung, Version und Prüfsumme des Erklärungstextes sowie die Zeitpunkte der Bestätigung und der erklärten Datenschutzinformation. Diese Selbsterklärung ersetzt keine Prüfung einer Vollmachtsurkunde oder der rechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall. OID stellt diese Datenschutzhinweise auch für Daten bereit, die nicht unmittelbar von der betroffenen Kartenperson erhoben werden; das Helferkonto muss sie der betroffenen Person vor der Anlage zugänglich machen, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Die Hinweise informieren über Kategorien, Herkunft, Zwecke, Empfänger, Speicherdauer und Rechte. Die Bestätigung des Helferkontos schränkt die eigenen Rechte der betroffenen Person nicht ein.
Das im Konto hinterlegte Lichtbild kann jederzeit ersetzt werden. Bis zum Beginn der Praxisprüfung wird ein neues Foto zusätzlich in den noch offenen Ausweisentwurf übernommen. Nach Beginn der Prüfung bleiben der geprüfte Antragssnapshot und bereits ausgestellte oder produzierte Karten als Nachweis unverändert; das neue Kontofoto wird automatisch für eine spätere Neuausstellung verwendet. Medikationszeilen können bis zum Beginn der Praxisprüfung berichtigt werden. Dabei werden Revisionsnummer, Zeitpunkt und handelndes Konto sowie datensparsame Prüfsummen beziehungsweise Änderungsmerkmale protokolliert; Lichtbild oder Medikamentenwerte werden nicht zusätzlich im Auditprotokoll wiederholt. Eine Medikationskorrektur wird nur gegen die zuvor gelesene Revision gespeichert, damit ein zwischenzeitlich geänderter Stand nicht unbemerkt überschrieben wird. Bei ärztlichen Korrekturen werden ausschließlich nicht rückrechenbare Vergleichswerte des vorherigen und bestätigten Medikationsstands protokolliert. Sobald eine Praxis zugeordnet, der Empfänger geprüft, das Anschreiben zugestellt oder die Prüfung begonnen wurde, bleiben die geprüften Antragsdaten unverändert. Die behandelnde Praxis kann im vorgesehenen Prüfschritt weiterhin Medikationsangaben berichtigen.
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen
- Kontoführung, Vertragsabschluss, Bestellung, Zahlung und Verwaltung durch das angemeldete Konto: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
- Anwendung eines freiwillig eingegebenen Arztcodes auf den ersten berechtigten Erstantrag sowie Zuordnung von Code und Partnerherkunft zum Konto: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die zusammengefasste Erfolgsauswertung der Codes erfolgt zur Steuerung von Partnerkooperationen auf Grundlage unseres berechtigten wirtschaftlichen Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
- Identifizierung der Karteninhaberin oder des Karteninhabers, Praxisprüfung, Ausstellung und Verwaltung des OID: Vertragserfüllung gegenüber dem bestellenden Konto nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und, soweit Daten einer unterstützten Person betroffen sind, deren Einwilligung beziehungsweise die Erklärung einer hierzu berechtigten Vertretung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, soweit keine andere Rechtsgrundlage greift.
- Verarbeitung von Gesundheitsdaten und Übermittlung zwischen Karteninhaber, Helferkonto, behandelnder Praxis und OID: ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person oder einer hierzu berechtigten Vertretung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, soweit keine andere Rechtsgrundlage greift.
- Speicherung und geschützte Anzeige des vom Inhaber benannten Notfallkontakts: Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; die Bestätigung über die Information und Erlaubnis der Kontaktperson wird dokumentiert.
- Dokumentation der Vertretungs-, Informations- und Versandangaben sowie Schutz vor Missbrauch, Protokollierung und IT-Sicherheit: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
- Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten: Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
4. Online-Gültigkeitsprüfung
Jede Karte besitzt einen zufällig erzeugten, nicht erratbaren QR-Prüfcode, eine sichtbare OID-/Kartennummer und eine separate sechsstellige Prüf-PIN. Beim QR-Weg liefert der QR-Code allein nur den aktuellen Gültigkeitsstatus und die Kartennummer. Alternativ können OID-/Kartennummer und Prüf-PIN gemeinsam über das manuelle Formular eingegeben werden. Erst nach erfolgreicher PIN-Prüfung werden Inhaber, Geburtsdatum, Gültigkeit, das bei Ausstellung eingefrorene Lichtbild, die genau dieser Karte zugeordnete bestätigte Medikation, der vom Inhaber benannte Notfallkontakt sowie die beruflichen Kontaktdaten der bestätigenden Praxis angezeigt. Vor diesen Detaildaten zeigt die Prüfseite eine digitale Vorderansicht des gültigen OID. Notfallkontakt und Praxis-Kontaktdaten werden dabei klar von den ärztlich bestätigten Medikationsangaben getrennt. Der Notfallkontakt ist eine Angabe des Inhabers und wird nicht ärztlich bestätigt.
Beim manuellen Weg werden Kartennummer und PIN gemeinsam per POST an einen festen Endpunkt übertragen und weder in die URL noch in Werbe- oder Funnel-Messungen übernommen. Erfolgreiche und fehlgeschlagene PIN-Prüfungen unterliegen denselben Ratenbegrenzungen und derselben vorübergehenden Kartensperre wie der QR-Weg. Vor der Ausstellung kann im angemeldeten Patientenkonto bereits eine deutlich als „IN PRÜFUNG“ und „NICHT GÜLTIG“ gekennzeichnete Vorder- und Rückseiten-Vorschau aus den Antragsdaten angezeigt werden. Diese geschützte Vorschau ist keine ausgestellte Karte, besitzt keine echte Kartennummer, keinen Prüfcode und keine Prüf-PIN und ist nicht über die öffentliche Prüfung erreichbar. Erst nach ärztlicher Prüfung und abschließender Freigabe entsteht der öffentliche, prüfbare Kartendatensatz.
Für neu ausgestellte Karten werden diese Prüfdetails als verschlüsselter und gegen unbemerkte Änderungen geschützter Kartensnapshot gespeichert. Bestehende ältere Karten können weniger Kontaktdaten enthalten; fehlende Angaben werden nicht aus anderen Profilen ergänzt. QR-Code beziehungsweise Kartennummer und PIN dürfen nur berechtigten Prüfpersonen vorgelegt und nicht veröffentlicht werden. Widerrufene, abgelaufene oder unbekannte Karten geben keine personenbezogenen Details aus. Wiederholte falsche PIN-Eingaben führen zu einer vorübergehenden Sperre.
5. Empfänger
Daten erhalten nur berechtigte OID-Mitarbeiter, das angemeldete Konto für die ihm zugeordneten Kartenpersonen, die im jeweiligen Antrag angegebene Arztpraxis sowie Personen, denen der Inhaber Karten-QR und separate Prüf-PIN gemeinsam vorlegt. Diese Prüfpersonen können nach erfolgreicher PIN-Prüfung auch die freigegebenen Notfall- und Praxis-Kontaktdaten sehen. Beim passwortlosen Weg wird die ärztliche Datensicht erst freigegeben, nachdem die Administration Praxis und Versandanschrift unabhängig geprüft und den tatsächlichen Versand oder die persönliche Übergabe des vertraulichen Einmal-QR-Anschreibens dokumentiert hat. Der QR-Weg weist den Besitz dieses vertraulichen Zugangsschlüssels nach, authentifiziert technisch jedoch keine namentliche Person über ein Arztkonto. Alternativ kann eine Praxis ein zuvor von der Administration geprüftes OID-Arztkonto verwenden; auch dessen Bestätigung führt stets in eine gesonderte Admin-Schlussprüfung und stellt nicht unmittelbar eine Karte aus.
Bei einem unterstützten Antrag wird die physische Karte ausschließlich an die Praxis versandt, die Identität und Medikation bestätigt. Eine Zustellung an das Helferkonto oder an eine private Anschrift der Kartenperson ist in diesem Verfahren nicht auswählbar. Der Praxisname und die Lieferanschrift werden bei der Ausstellung als Kartensnapshot gespeichert und für eine zugehörige Jahresneuausstellung übernommen. Technische Dienstleister erhalten Daten ausschließlich auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags oder einer anderen erforderlichen datenschutzrechtlichen Vereinbarung. Das Hosting erfolgt auf einem Serverstandort in Deutschland innerhalb der Europäischen Union.
6. Zahlung, Zahlungsanbieter und Erstattungen
Für Online-Zahlungen übermitteln wir ausschließlich die zur Zahlungsanbahnung, serverseitigen Zahlungsbestätigung, gegebenenfalls wiederkehrenden Jahresabrechnung, Rückerstattung und Betrugsprävention erforderlichen Bestell-, Preis-, Vertragsreferenz-, Konto- und technischen Daten an den im Checkout gewählten Anbieter PayPal oder Stripe. Das gilt auch, wenn das angemeldete Konto für eine andere Kartenperson bezahlt. Dazu gehören die gewählte Vertragsart, Betrag, Währung, eine nicht sprechende interne Bestellreferenz sowie die jeweiligen Bestell-, Zahlungs-, Abonnement- und Transaktionsreferenzen. Kartendaten werden unmittelbar durch Stripe verarbeitet; OID erhält keine vollständigen Kartendaten. Name und Gesundheitsdaten der unterstützten Kartenperson, Lichtbilder und Medikationsangaben werden weder an PayPal noch an Stripe übermittelt. Beim Einmalkauf wird kein Mandat für weitere Abbuchungen eingerichtet. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und, soweit Zahlungs- oder Aufbewahrungspflichten betroffen sind, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Einzelheiten zur Verarbeitung durch den ausgewählten Anbieter und möglichen Drittlandübermittlungen enthalten die im Checkout verlinkten Datenschutzerklärungen von PayPal beziehungsweise Stripe.
Bei Banküberweisung verarbeiten wir die durch das beteiligte Kreditinstitut übermittelten Zahlungsdaten, insbesondere Zahlername, gegebenenfalls Zahler-IBAN, Betrag, Buchungsdatum und Verwendungszweck, zur Zuordnung, Vertragsabwicklung und Erstattung. Der im Checkout erzeugte Verwendungszweck ist eine nicht sprechende Bestellreferenz und enthält keine Gesundheitsdaten. Bei manuell bestätigten Zahlungen oder Erstattungen dokumentiert ein erneut authentifizierter Administrator Zahlungsweg, Datum, exakten Betrag und eine externe Referenz. Diese Referenz wird verschlüsselt gespeichert; im Auditprotokoll wird nur eine nicht rückrechenbare Prüfsumme geführt.
6a. Arztcodes und Partnerauswertung
Wenn bei der Registrierung freiwillig ein Arztcode eingegeben wird, speichern wir den normalisierten Code, die zugehörige Partner- beziehungsweise Herkunftszuordnung, den Zeitpunkt der Zuordnung und den späteren Nutzungsstatus. Zur Abrechnung und zusammengefassten Erfolgsauswertung erfassen wir außerdem, ob ein berechtigter Erstantrag bestellt und bezahlt wurde, sowie regulären Preis, Nachlass und Endpreis. Die administrative Code-Statistik zeigt ausschließlich zusammengefasste Anzahlen und Beträge je Code. Sie enthält weder Namen noch Kontaktdaten, Lichtbilder, Geburtsdaten, Medikations- oder sonstige Gesundheitsdaten.
Ein einem Arztcode zugeordneter Partner erhält nur dann eine Auswertung, wenn dies für die jeweilige Kooperation vorgesehen und datenschutzrechtlich zulässig ist. Eine solche Auswertung ist auf zusammengefasste Zahlen zu Registrierungen, Bestellungen, bezahlten Bestellungen, Umsatz und Nachlass beschränkt. OID gibt über die Code-Auswertung keine Patientennamen, Kontaktdaten, einzelnen Transaktionen oder Gesundheitsdaten an den Partner weiter.
7. Speicherdauer
Kontodaten und die dem Konto zugeordneten Kartenpersonen werden bis zur Löschung beziehungsweise erforderlichen Trennung gespeichert, soweit keine gesetzlichen Pflichten oder laufenden Vertrags-, Ausstellungs- und Nachweiszwecke entgegenstehen. Patientensitzungen enden regulär nach 14 Tagen, Arzt- und Administrationssitzungen nach acht Stunden. Karten-, Vertretungs-, Informations-, Versand-, Freigabe-, Notfallkontakt- und Änderungsnachweise werden für die Dauer der Gültigkeit und eine angemessene Nachweisfrist danach gespeichert. Zahlungs-, Erstattungs-, Widerrufs- und Kündigungsnachweise werden so lange gespeichert, wie dies zur Vertragsabwicklung, zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Nicht mehr erforderliche Fotos, Gesundheits- und Notfallkontaktdaten werden gelöscht oder gesperrt. Termindetails des freiwilligen Erinnerungsservices werden bei Einzellöschung oder Beendigung des Dienstes sofort technisch entfernt; andernfalls werden sie spätestens 90 Tage nach dem Termin beziehungsweise der Erledigt-Markierung automatisch entfernt. Die Löschfristen werden im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert und regelmäßig überprüft.
8. Sicherheit
Wir setzen rollenbasierte Zugriffe, verschlüsselte Übertragung, sichere Passwortableitung, zeitlich begrenzte Sitzungen, Eingabevalidierung, Zugriffsbeschränkungen und ein Audit-Protokoll ein. Kontoidentität und Kartenperson werden technisch getrennt gebunden; Foto-, Antrags-, Medikations- und Kartenzugriffe prüfen die jeweilige Kontozuordnung. Personenfotos, Notfallkontakt und vollständige Karten-Prüfdetails werden zusätzlich verschlüsselt gespeichert und mit einer Prüfsumme gegen unbemerkte Veränderungen kontrolliert. Das enge Korrekturfenster für Foto und Erstantragsmedikation ist zusätzlich durch eine fortlaufende Revision und eine nicht wieder aufhebbare Datenbanksperre ab Beginn des Praxisworkflows geschützt. Der QR-Code allein öffnet diese Daten nicht. Administratoren können zur Unterstützung protokolliert in Benutzeransichten wechseln, erhalten jedoch zu keinem Zeitpunkt Kenntnis von Benutzerpasswörtern.
9. Freiwillige Google-Besucher- und Erfolgsmessung
Nur nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung laden wir Google-Tags für zwei getrennte OID-Messziele: Google Analytics zählt Besuche ausschließlich auf festgelegten öffentlichen Informationsseiten; Google Ads misst neutrale Ereignisse wie den Start eines Antrags, den Beginn des Checkouts und eine serverseitig bestätigte Zahlung. Anbieter ist Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Analytics wird nicht auf Antrag, Konto, Kostenerstattungsformular, Prüfseiten oder vertraulichen Zugängen geladen. Es werden keine einzelnen Themenpfade, Seiteninhalte, Formular- oder Klickereignisse an Analytics übermittelt. Stattdessen verwenden wir nur die neutrale Website-Adresse mit /, den festen Titel „OID“ und einen leeren Referrer. Bei einer Zahlung übermitteln wir ausschließlich an das Ads-Kaufziel den Bruttobetrag in Euro und eine zufällige, nicht sprechende Transaktionskennung zur Vermeidung von Doppelzählungen.
Für die freiwillige Besucherzählung können pseudonyme Analytics-Cookie-Kennungen, Sitzungs- und Besuchsinformationen verarbeitet werden. Für die Ads-Erfolgsmessung können Google-Click- und Cookie-Kennungen verarbeitet werden. Hinzu kommen Einwilligungsstatus, Zeitpunkt, technische Browserdaten und IP-Adresse. Die Analytics-Auswertung ist ausschließlich OID zugeordnet und von anderen Websites getrennt. Ads-Ereignisse werden über projektspezifische Conversion-Ziele zugeordnet. Eine frühere Zustimmung zur alleinigen Ads-Messung aktiviert Analytics nicht; hierfür wird die neue Einwilligung erneut abgefragt.
Wir übermitteln dabei keine Namen, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten, Anschriften, Benutzerkennungen, Fotos, Medikationen, Diagnosen, Arzt- oder Praxisdaten, QR-Codes, Prüf-PINs oder Formulareingaben. URL-Suchparameter, Fragmente, tatsächliche Seitentitel und Referrer werden nicht übernommen. Erweiterte Conversions, Customer Match, Remarketing, Google Signals und personalisierte Werbung sind für OID deaktiviert; die Consent-Mode-v2-Signale ad_user_data und ad_personalization bleiben stets auf „abgelehnt“. analytics_storage wird nur nach neuer Zustimmung und nur auf erlaubten öffentlichen Seiten freigegeben. Automatische erweiterte Ereignismessung einschließlich Formularen und History-Seitenwechseln ist ausgeschaltet. Analytics wird bei Navigation innerhalb desselben Dokuments gesperrt. Prüfseiten und vertrauliche Arztzugänge sind vollständig von Google-Messung ausgeschlossen. Ohne Einwilligung wird kein Google-Skript geladen und es werden auch keine cookielosen Google-Messsignale versandt.
Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO sowie § 25 Abs. 1 TDDDG. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit hier auf der Datenschutzseite ändern; der Widerruf wirkt für die Zukunft. Google kann Daten auch in Staaten außerhalb der Europäischen Union verarbeiten und setzt hierfür die jeweils anwendbaren Übermittlungsmechanismen ein. Einzelheiten finden Sie in den Datenschutzhinweisen von Google.
9a. Anonyme interne Funnel-Statistik
Unabhängig von der freiwilligen Google-Messung zählen wir täglich zusammengefasst ausschließlich neutrale Seiten- und Prozessstufen sowie die grobe Herkunftskategorie „direkt“, „Google Ads“, „Partner“ oder „sonstige“. Bei nicht erteilter Google-Einwilligung geschieht dies ohne Cookie, dauerhafte Browserkennung, zufällige Sitzungs-ID oder Wiedererkennung. Beim direkten Wechsel aus einer Google-Anzeige in den Antrag wird lediglich die Kategorie „google_ads“ kurzzeitig im URL-Fragment des internen Antraglinks weitergegeben, beim Zielaufruf sofort aus der Adresszeile entfernt und nur im Arbeitsspeicher der geöffneten Seite gehalten. Ein URL-Fragment wird beim Seitenaufruf nicht an den Server übertragen.
Google-Click-ID, vollständige URL oder Suchparameter, IP-Adresse, User-Agent, Namen, Kontakt- oder Kontodaten, Foto, Formularinhalte, Medikation, Diagnose, Arzt- und sonstige Gesundheitsdaten werden nicht in dieser Funnel-Statistik gespeichert. Der Server erhöht nur einen Tageszähler für die erlaubte Prozessstufe und Herkunft. Zweck ist, technische Abbrüche und die Verständlichkeit des Antrags zu verbessern, ohne einzelne Personen oder Sitzungen zu verfolgen. Rechtsgrundlage für die dabei technisch erforderliche Anfrage und die rein zusammengefasste Auswertung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse liegt in der datensparsamen Funktions- und Wirtschaftlichkeitskontrolle des Angebots.
9b. Freiwillige E-Mail-Erinnerungen und Öffnungssignale
Wenn Sie bei der Registrierung ausdrücklich zustimmen, senden wir Erinnerungen zu einem begonnenen Antrag und nach zehn Tagen einen Hinweis auf die kostenlose PDF-Selbstauskunft. Die Einwilligung ist freiwillig; ihre Ablehnung verhindert weder Konto noch Antrag oder kostenlosen Ausweis. Die Nachrichten enthalten keine Medikamenten-, Diagnose-, Arzt- oder sonstigen Gesundheitsdaten.
Bei erteilter Einwilligung kann die HTML-Nachricht eine eindeutige, einen Pixel große Grafik enthalten. Beim Abruf speichern wir ausschließlich Zeitpunkt und Anzahl des Signals. Die zufällige Kennung wird in der Datenbank nur als SHA-256-Prüfwert gespeichert; IP-Adresse, User-Agent und Referrer werden dafür nicht in der Anwendung gespeichert. Zusätzlich speichern wir Zeitpunkt und Anzahl eines Aufrufs des persönlichen Fortsetzungslinks. Ein Bildabruf ist kein sicherer Lesebeweis, weil Mailprogramme Bilder blockieren oder stellvertretend laden können. Im Backend wird deshalb nur „Öffnung erkannt“ und niemals „sicher gelesen“ angezeigt.
Jede Erinnerungsnachricht enthält einen persönlichen Abmeldelink. Darüber können Sie die Einwilligung sofort widerrufen und den noch offenen Antragseinstieg archivieren; Ihr Konto bleibt dabei bestehen. Anschließend können Sie freiwillig einen standardisierten Abbruchgrund und einen Hilfewunsch auswählen. Wir erheben dabei keinen Freitext und keine Gesundheitsangaben. Die Rückmeldung dient der Verbesserung des Antragsablaufs und – nur bei ausdrücklich ausgewähltem Hilfewunsch – der einmaligen Kontaktaufnahme durch den Patientenservice.
Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sie können sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft im kostenlosen Ausweis, über den Abmeldelink, durch Nachricht an den Verantwortlichen oder über eine Antwort auf die E-Mail widerrufen. Die verschlüsselte Versandkopie ist ausschließlich nach erneuter Administratorauthentifizierung einsehbar, der Zugriff wird protokolliert und die Kopie nach 180 Tagen automatisch gelöscht.
9c. Freiwilliger Termin- und E-Mail-Erinnerungsservice
Im geschützten Patientenkonto können Kontoinhaber freiwillig Termine für sich selbst oder eine bereits rechtmäßig im Konto unterstützte Person speichern. Verarbeitet werden die ausgewählte Person, Datum und Uhrzeit, eine allgemeine Terminkategorie, die gewählten Erinnerungsabstände und – nur wenn freiwillig ergänzt – eine eigene Bezeichnung, ein Ort beziehungsweise eine Praxis und eine private Notiz. Da bereits Terminart und -zeit einen Gesundheitsbezug erkennen lassen können, beginnen Speicherung und E-Mail-Versand erst nach zwei gesonderten ausdrücklichen Einwilligungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO. Die Ablehnung oder der spätere Widerruf berührt die übrigen Konto-, Selbstauskunfts- und Ausweisfunktionen nicht.
Terminkategorie, Bezeichnung, Ort und Notiz werden verschlüsselt gespeichert und nur im angemeldeten Konto angezeigt. Die Erinnerungs-E-Mail enthält ausschließlich Datum und Uhrzeit sowie einen Link in das geschützte Konto. Terminart, Praxis, Ort, Notiz, Diagnose, Medikament und andere Gesundheitsinhalte werden nicht in Betreff oder Nachricht übernommen. Für diese Service-E-Mails werden kein Öffnungspixel, kein Klicktracking, keine Google- oder Marketingereignisse und keine medizinische Segmentierung verwendet.
Bei einer Änderung werden alte, noch ausstehende E-Mails technisch beendet und nur die neuen Zeitpunkte eingeplant. Eine Einzellöschung entfernt die Termindetails und ausstehenden Nachrichten sofort. Wird der gesamte Dienst beendet, werden beide Einwilligungen für die Zukunft widerrufen, alle ausstehenden Terminerinnerungen beendet und sämtliche gespeicherten Termindetails sofort entfernt. Übrig bleiben nur inhaltsfreie Audit- und Summennachweise wie Zeitpunkt, technische Vorgangskennung, Revision und Anzahl, soweit sie für Sicherheit und Nachvollziehbarkeit erforderlich sind. Der Dienst ist eine persönliche Gedächtnisstütze und ersetzt weder eine Terminbestätigung der Praxis noch medizinische Beratung oder Notfallversorgung.
10. Cookies und lokale Einstellungen
Nach der Anmeldung setzen wir ein technisch notwendiges, HTTP-only geschütztes Sitzungscookie. Beim Scan eines Arzt-Einmal-QRs wird der QR-Token unmittelbar aus der sichtbaren URL entfernt und serverseitig gegen eine eigene, zufällige Arztsitzung ausgetauscht. Deren Cookie ist HTTP-only und SameSite-Strict geschützt. Die Sitzung wird spätestens 30 Minuten nach dem Scan serverseitig ungültig und kann über „Prüfung abbrechen & Daten schließen“ sofort serverseitig widerrufen werden. Bei Bedarf lässt sie sich durch erneutes Scannen innerhalb der Linkgültigkeit neu starten. Ihre versionierte Entscheidung zur freiwilligen Besucher- und Erfolgsmessung wird lokal im Browser gespeichert. Google-Ads- und Analytics-Cookies werden erst nach Zustimmung gesetzt; Analytics-Cookies nur auf den erlaubten öffentlichen Seiten. Bei Widerruf sperren wir die Messung und entfernen die für unsere Domain zugänglichen Google-Messcookies. Notwendige OID-Sitzungscookies bleiben erhalten.
11. Elektronischer Widerruf und elektronische Kündigung
Für die gesetzlichen Online-Funktionen verarbeiten wir Name, Vertrags- oder Bestellreferenz, den bezeichneten Vertrag oder Vertragsteil, die E-Mail-Adresse für die Eingangsbestätigung und bei Kündigungen zusätzlich Kündigungsart, gewünschten Beendigungszeitpunkt sowie bei einer außerordentlichen Kündigung den angegebenen Grund. Hinzu kommen Inhalt, Datum und Uhrzeit des Zugangs, Bestätigungsnummer, Bearbeitungsstatus und Versandstatus der Bestätigung. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit den gesetzlichen Pflichten zur elektronischen Widerrufs- und Kündigungsfunktion sowie Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die Vertragsabwicklung. Die Erklärungen werden nicht per unverschlüsselter E-Mail an interne Verteiler weitergegeben; die an den Verbraucher versandte Bestätigung enthält keine Gesundheitsdaten.
12. Rechte betroffener Personen
Sie haben insbesondere Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie das Recht, eine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Diese Rechte stehen einer unterstützten Kartenperson unmittelbar selbst zu und werden weder durch das Helferkonto noch durch dessen dokumentierte Erklärung eingeschränkt. Sie kann sich ohne Login an die oben genannte Kontaktadresse wenden und Auskunft über Herkunft, Konto- und Praxisempfänger sowie die weitere Verarbeitung verlangen. Wird eine Vollmacht widerrufen, endet eine gesetzliche Vertretungsbefugnis oder wird die Verwaltung im Helferkonto beanstandet, ist OID unverzüglich zu informieren; OID prüft dann Identität, Berechtigung, laufende Vorgänge und die erforderliche Einschränkung oder Trennung. Gesetzliche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten können fortbestehen.
Der Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung ist für die Kontoinhaberin beziehungsweise den Kontoinhaber im geschützten Patientenkonto nach erneuter Passworteingabe möglich und von einem vertraglichen Widerruf über die Seite „Vertrag widerrufen“ zu unterscheiden. Ein laufender Antrag wird bei Einwilligungswiderruf abgebrochen; offene Arzt-QR-Zugänge sowie aktive Online-Ausweise und Medikationsfreigaben aus diesem Antrag werden gesperrt. Für eine unterstützte Person erfolgt die Ausübung eigener Rechte und die Prüfung einer Vertretungsänderung über die oben genannte Kontaktadresse. Außerdem besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
13. Pflicht zur Bereitstellung
Ohne die für Identifizierung, ärztliche Zuordnung, Prüfung, Zahlung, Kartenproduktion und geschützte Notfallanzeige erforderlichen Angaben kann ein kostenpflichtiger OID-Antrag nicht bearbeitet werden. Bei einer unterstützten Antragstellung sind zusätzlich die Beziehung, die Erklärung einer wirksamen Vollmacht oder gesetzlichen Vertretungsberechtigung, die bestätigte Datenschutzinformation und die Zustimmung zum ausschließlichen Praxisversand erforderlich. Eine fehlende oder zweifelhafte Berechtigung kann dazu führen, dass OID die Bearbeitung bis zur Klärung einschränkt oder beendet. Einwilligungen können jederzeit für die Zukunft widerrufen werden; aktive Online-Ausweise aus dem betroffenen Antrag werden dann nach dem vorgesehenen Prüfprozess gesperrt. Die Angaben in den Widerrufs- und Kündigungsfunktionen sind erforderlich, um die Erklärung zuzuordnen und ihre Eingangsbestätigung zu versenden. Optionale Felder sind entsprechend gekennzeichnet.