Cannabis · Führerschein · Therapienachweis

Cannabis und Straßenverkehr: Therapie dokumentieren.

Der OID® verbindet die ärztlich bestätigte Therapie mit Foto, Praxisdaten und einem geschützten QR-Check. So lassen sich die wichtigsten Angaben bei Rückfragen kompakt und aktuell vorzeigen.

Mehr als ein selbst ausgedruckter Zettel

Der OID ist eine personalisierte Karte im EC-Karten-Format. Angezeigt werden die bestätigte Medikation, die behandelnde Praxis und der aktuelle Kartenstatus. Über den QR-Code kann die Gültigkeit online geprüft werden; die separate Prüf-PIN erschwert eine unbefugte Abfrage.

Für eine schnellere Einordnung bei Kontrollen

Eine Verkehrskontrolle kann Rückfragen zur Einnahme von Medizinalcannabis auslösen. Der OID bündelt die von der Praxis bestätigten Angaben und kann dadurch die sachliche Klärung unterstützen. Die kontrollierende Stelle entscheidet dennoch immer selbst, welche Unterlagen sie berücksichtigt und ob weitere Prüfungen erforderlich sind.

Was das Gesetz für den Straßenverkehr vorsieht

§ 24a Abs. 4 StVG enthält für bestimmte Tatbestände eine Ausnahme, wenn eine Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für den konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. Das ist kein Freibrief zum Fahren: Die tatsächliche Leistungsfähigkeit, die konkrete Einnahme und der Einzelfall bleiben entscheidend.

Klar und ehrlich: kein amtlicher Ausweis

Der OID ist eine privat angebotene, ärztlich bestätigte Therapiedokumentation. Er ist kein Führerschein, keine Fahrerlaubnis, kein behördlicher Nachweis und keine Garantie für eine bestimmte Entscheidung von Polizei, Fahrerlaubnisbehörde oder Gericht. Er ersetzt auch kein Rezept, kein medizinisches Gutachten und keine vorgeschriebenen Reisedokumente.

Fahrtüchtigkeit wird nicht durch eine Karte erzeugt

Der OID bestätigt nicht die aktuelle Fahrtüchtigkeit. Das BfArM empfiehlt, mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt zu besprechen, ob die Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist. Insbesondere zu Beginn der Therapie und während der Dosierungsfindung soll auf die aktive Teilnahme am Straßenverkehr verzichtet werden. Bei Müdigkeit, Benommenheit, verlangsamter Reaktion oder anderen Einschränkungen darf kein Fahrzeug geführt werden.

So entsteht der OID

  1. Antrag mit Foto, Medikation und Praxisdaten ausfüllen.
  2. Die behandelnde Praxis prüft und bestätigt oder korrigiert die Angaben.
  3. Nach erfolgreicher Prüfung wird der digitale Status freigeschaltet und die physische Karte produziert.

Einmalig oder mit jährlicher Aktualisierung

Die Einmalausstellung kostet 70,00 Euro und gilt bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres. Beim Jahresabo kostet das laufende Kalenderjahr einmalig 35,00 Euro, wenn das Folgejahr für 70,00 Euro automatisch mitgebucht wird. Preis und Leistungszeitraum werden vor der verbindlichen Bestellung vollständig angezeigt.

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